AREM - The Ventilation Performance - Depuis plus de 50 ans, AREM - The Ventilation Performance, vous propose une large gamme de ventilateurs, Hélicoïdaux et Centrifuges

Eco-Design-Richtlinie

Eco-Design-Richtlinie

Eco-Design: Richtlinien 2009/125/EG und 2005/32/EG

Die Richtlinien 2009/125/EG (energieverbrauchsrelevante Produkte) und 2005/32/EG (energiebetriebene Produkte) legen die Anforderungen an die Energieeffizienz ab der Entwicklungsphase der Produkte fest.

Sie zielen auf die Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten während ihrer Lebensdauer unter systematischer Einbeziehung umweltrelevanter Überlegungen ab. Diese Richtlinien finden sich in Verordnungen wieder, die im Folgenden zusammengefasst sind:

Diese EU-weit geltenden einheitlichen Regeln im Bereich Eco-Design sollen verhindern, dass voneinander abweichende nationale Vorschriften den Austausch innerhalb der EU beeinträchtigen.

Motorenbetriebene Ventilatoren, deren elektrische Leistung am Eintritt zwischen 0,125 kW und 500 kW liegt, machen einen großen Teil der Produktreihe aus, die für die Gasförderung eingesetzt wird.

Die Verordnungen legen die minimalen Schwellen für die Energieleistung dieser Produkte fest. Als Hersteller von Ventilatoren wendet AREM folgende Vorschriften an:

Die Vereinheitlichung der Vorschriften zu Ventilatoren (ERP) und zu Motoren (IE) ist sowohl hinsichtlich der Agenda als auch der technischen Überschneidungen noch nicht komplett vollzogen.

Eine detaillierte Beschreibung der Berechnungsmethoden und/oder der im Einzelnen verwendeten Begriffe (Begriffe der Leistung usw.) finden Sie in der betreffenden Verordnung.

  • Verordnung (EU) Nr. 327/2011

Bekannt unter dem Namen ERP (Energy Related Product), legt sie die minimalen Schwellen für die Energieleistung von motorbetriebenen Axial- und Radialventilatoren oder Diagonalventilatoren fest, deren elektrische Leistung am Eintritt zwischen 0,125 kW und 500,00 kW liegt.

Die am 30. März 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) veröffentlichte Verordnung ist am 20. April 2011 mit einer Anpassungs- und Umsetzungsphase von etwa zwei Jahren in Kraft getreten.

Die Schwellen für die Energieleistung der Ventilatoren steigen gemäß folgender Agenda:

⇒ Diese Anforderungen gelten nicht für Ventilatoren, die ausgelegt sind für:

– potentiell explosionsgefährdete Bereiche gemäß der Richtlinie 2014/34/EU

– einen vorübergehenden Notbetrieb im Brandfall

– Temperaturen von gefördertem Gas über 100 °C

– den Betrieb mit einem Motor außerhalb des Luftstroms und einer Umgebungstemperatur über 65 °C

– den Betrieb mit einem Motor außerhalb des Luftstroms und einer Umgebungstemperatur unter -40 °C

– eine jährliche Durchschnittstemperatur von gefördertem Gas unter -40 °C?

– toxische, stark korrosive oder entzündliche Bereiche

– Bereiche mit abrasiven Stoffen

Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung (EU) Nr. 327/2011

  • Verordnung (EU) Nr. 1253/2014: Lüftungsanlagen

Ventilatoren, die mit einer Turbine oder einem Laufrad, mit einem Motor und einem Gehäuse (oder einer Ummantelung) ausgestattet sind, gehören zu den Lüftungsanlagen (LA).

WLA (Wohnraum) NWLA (Nicht-Wohnraum)
250 m3/Std. > Maximaler Volumenstrom

250 m3/Std. < Maximaler Volumenstro < 1000 m3/Std.

Nur bei gemeldeten Wohnraum-Lüftungsanlagen

Energieverbrauchskennzeichnung gemäß Verordnung (EU) Nr. 1254/2014.

Die Produkte von AREM sind nicht von dieser Verordnung betroffen.

250 m3/Std. < Maximaler Volumenstrom

250 m3/Std. < Maximaler Volumenstro < 1000 m3/Std.

Bei Nicht-Wohnraum-Lüftungsanlagen (z. B. tertiärer Bereich)

Die am 7. Juli 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) veröffentlichte Verordnung ist am 27. Juli 2014 mit einer Anpassungs- und Umsetzungsphase von etwa zwei Jahren in Kraft getreten. Die Schwellen für die Energieleistung von Wohnraumlüftungsanlagen/Nicht-Wohnraumlüftungsanlagen steigen gemäß folgender Agenda:

⇒ Hiervon ausgenommen sind Lüftungsanlagen, die ausgelegt sind für:

– einen Einfach- oder Doppelstrom-Betrieb mit einer Aufnahmeleistung unter 0,03 kW

– potentiell explosionsgefährdete Bereiche gemäß der Richtlinie 2014/34/EU

– einen kurzzeitigen Notbetrieb im Brandfall

– Temperaturen von geförderter Luft über 100 °C

– den Betrieb mit einem Motor außerhalb des Luftstroms und einer Umgebungstemperatur über 65 °C

– den Betrieb mit einem Motor außerhalb des Luftstroms und einer Umgebungstemperatur unter -40 °C

– Temperaturen von geförderter Luft unter -40 °C?

– toxische, stark korrosive oder entzündliche Bereiche

– Bereiche mit abrasiven Stoffen

Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung (EU) Nr. 1253/2014

  • Verordnung (EU) Nr. 2019/1781: Elektromotoren

Mit dieser Verordnung zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 werden mit demselben voluntaristischen Ansatz der nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz von elektrischer Ausrüstung die Design-Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregler festgelegt. Unter Einhaltung des festgelegten Zeitplans müssen mit Elektromotor ausgestattete Ventilatoren mindestens das Energieleistungsniveau der Wirkungsgradklassen IE2, 3, 4 usw. erfüllen.

Die am 1. Oktober 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) veröffentlichte Verordnung ist am 21. Oktober 2019 mit einer Anpassungs- und Umsetzungsphase von etwa zwei Jahren in Kraft getreten. 2-, 4-, 6- und 8-polige Motoren entsprechen mindestens den folgenden Energieleistungsniveaus IE:

Energieleistungsniveau IE Phase 1: ab 1. Juli 2021 Phase 2: ab 1. Juli 2023
IE2 Dreiphasige Motoren mit einer Nennleistung von 0,12 kW bis 0,75 kW.

Explosionsgeschützte Motoren mit Zertifizierung „Ex ec / Ex tb / Ex tc / Ex db / Ex dc“ und einer Nennleistung von 0,75 kW bis 1000 kW.

Ex-eb-Motoren mit erhöhter Sicherheit und einer Nennleistung von 0,12 kW bis 1000 kW.

Einphasige Motoren mit einer Nennleistung über 0,12 kW.

IE3 Dreiphasige Motoren mit einer Nennleistung von 0,75 kW bis 1000 kW.

Hiervon ausgenommen sind Ex-eb-Motoren mit erhöhter Sicherheit.

Dreiphasige Motoren mit einer Nennleistung von 0,75 kW bis 1000 kW.
IE4 Dreiphasige Motoren mit einer Nennleistung von 75 kW bis 200 kW.

Hiervon ausgenommen sind Bremsmotoren, Ex-eb-Motoren mit erhöhter Sicherheit oder explosionsgeschützte Motoren.

⇒ Hiervon ausgenommen sind Motoren:

– die vollständig in ein anderes Produkt integriert sind. Das Zerlegen der Einheit macht den Motor betriebsunfähig

– mit integriertem Regler

– mit integrierter Bremse

– für Höhen über 4000 m

– die bei Umgebungstemperaturen über 60 °C eingesetzt werden

– mit maximalen Betriebstemperaturen über 400 °C

– die bei Umgebungstemperaturen über -30 °C eingesetzt werden

– die für den Bergbau zertifiziert sind

– die für die Sicherheit nuklearer Anlagen eingesetzt werden

– geschlossene, unbelüftete Motoren

– mehrstufige Motoren

Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung (EU) Nr. 2019/1781